1. Wasser: Gereinigtes Wasser, entionisiertes Wasser oder RO-gereinigtes Wasser (Umkehrosmose); Das in Feuchttüchern verwendete Wasser ist in der Regel speziell behandelt.
2. Propylenglykol: Hilft, Wirkstoffe im Wasser aufzulösen, verhindert die Verdunstung von Feuchtigkeit und wirkt antibakteriell und konservierend. Im Allgemeinen verursacht es keine ernsthaften Hautprobleme, es besteht jedoch ein geringes Risiko einer Kontaktdermatitis.
3. Ethanol (Alkohol): Kann Haut und Schleimhäute reizen; neigen dazu, bei Säuglingen und Kleinkindern Hautallergien auszulösen.
4. EDTA: Kann die Haut und Schleimhäute reizen und möglicherweise allergische Hautreaktionen oder Hautausschläge verursachen.
5. Konservierungsstoffe und Antischimmelmittel: Beispiele hierfür sind Phenoxyethanol, Methylparaben und andere Parabene. Da Feuchttücher einen hohen Feuchtigkeitsgehalt und verschiedene Stoffe enthalten, werden Konservierungsstoffe zugesetzt, um die Wirksamkeit der Wirkstoffe aufrechtzuerhalten.
6. Nicht-ionische Tenside: Beispiele hierfür sind Polyoxyethylen-hydriertes Rizinusöl und Polyether; Diese dienen der Entfernung von Schmutz und Öl und sorgen so für eine reinigende Wirkung.
7. Antibakterielle Feuchttücher enthalten auch Wirkstoffe, die das Bakterienwachstum hemmen. Beispiele hierfür sind Eukalyptusblattextrakt (ein natürliches Bakterizid), Kamillenöl (beruhigend und entzündungshemmend), Aloe Vera-Extrakt (feuchtigkeitsspendend und feuchtigkeitsspendend) und Alkohol (desinfizierende Eigenschaften).
Gewebeprodukte
1. Pflanzenfasern: Baumwollzellstoff, Holzzellstoff, Strohzellstoff usw. Gesichtstücher und ähnliche Produkte dürfen weder aus Recyclingpapier oder anderen recycelten Fasermaterialien hergestellt werden, noch dürfen Entinkungsmittel verwendet werden. Toilettenpapier darf aus recyceltem Papier hergestellt werden (vorausgesetzt, dass recyceltes bedrucktes Papier einer Entfärbung unterzogen wird), die Verwendung von ausrangiertem Haushaltspapier, medizinischem Papier, Verpackungspapier usw. ist jedoch verboten.
2. Fluoreszierende Weißmacher und Talk: Der Zusatz von Chemikalien, die als fluoreszierende Weißmacher eingestuft sind, zu Haushaltspapierprodukten ist verboten.
